Eltern-Unterrichtsbesuch
Eltern und Erziehungsberechtigte haben an unserer Schule die Möglichkeit, am Unterricht ihrer Kinder teilzunehmen. In der Sonderschulordnung ist dieser Anspruch fest verankert: „Die Eltern haben einen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen ihrer Kinder...“
Anmeldung & Fristen
Spätestens drei Tage vor dem Besuchstag sprechen die Eltern den Besuch mit der betroffenen Lehrperson ab. Diese informiert anschließend die Schulleitung über den Termin.
Dauer & Austausch
Der Besuch ist auf maximal zwei Unterrichtsstunden pro Lehrperson begrenzt. Für einen gewinnbringenden Austausch wird ein nachfolgendes Gespräch zwischen Eltern und Lehrkraft empfohlen.
Hintergrund: Diese Regelung folgt einer Vereinbarung mit dem Schulelternbeirat, um sowohl die Elternmitwirkung zu ermöglichen als auch die Kontinuität des Unterrichts zu wahren.